Allgemeine Geschäftsbedingungen


    1. Es werden keine Tiere aufgenommen, die nicht sterilisiert bzw kastriert sind.
     

    2. Zum Schutz Ihres Tieres sowie unserer anderen Pensionsgäste werden keine Tiere aufgenommen, die nicht eine tierärztliche Untersuchung innerhalb der letzten 8 Tage vor Unterbringungsantritt vorweisen können. Bekannte Erkrankungen sowie nötige Medikationen müssen angegeben werden.
     

    3. Alle Tiere müssen einen gültigen Impfpass haben, d.h. Grundimpfungen: Tollwut, Katzenseuche und Katzenschnupfen dürfen nicht älter als 1 Jahr und nicht kürzer als 3 Wochen sein. Bei Erstimpfungen muss nach 3 Wochen nachgeimpft werden. . Die entsprechenden Unterlagen sind bei Antritt des Pensionsaufenthaltes mitzubringen.                                                

    Da jede Katze diese Krankheit übertragen kann und bei ungeimpften Tieren Leukose und FIP immer zum Tode führen, raten wir dringend zur  Impfung.

    4. Jede Katze muss mit einem entsprechenden Medikament   gegen Parasitenbefall behandelt sein (beim Tierarzt erhältlich). Dies alles ist jedoch keine Garantie, dass Ihre Katze flohfrei bleibt.

    Bei Nichtvorhandensein erfolgt die Behandlung durch unseren Tierarzt (Kostenpflichtig).                                                                         
    5. Eine Wurmkur wäre wichtig! Da diese jedoch nicht nachweisbar ist, empfehlen wir, erst zwei Wochen nach Pensionsaufenthalt diese durchzuführen. Bei all diesen Vorsichtsmassnahmen ist jedoch nicht gänzlich auszuschliessen, dass ein Tier trotz aller Vorsichtsmassnahmen erkrankt. Bei ersichtlichen Erkrankungen werden wir sofort den Tierarzt verständigen. Die tatsächlich entstandenen Tierarztkosten trägt der Kunde.

    6. Wir als Betreiber der Katzenpension können für Erkrankungen der Tiere gleich welcher Art nicht zur Verantwortung gezogen werden, denn jedes Tier kann Bakterien oder Viren übertragen. Dieses ist in einer Gemeinschaftshaltung nicht zu vermeiden.

    7. Transportkörbe und persönliche Gegenstände müssen gekennzeichnet sein um Verwechslungen zu vermeiden. Gleiches gilt auch für Ihre Katze, besonders bei schwarzen oder getigerten Katzen. Wir machen Fotos von all unseren Gästen.Es würde uns freuen, diese Bilder auf den Seiten der Homepage veröffentlichen zu dürfen.

    8. Jeder angefangene Tag wird berechnet, die Pensionskosten sind im Voraus zu bezahlen, bei Reservierung sind 30 % der Unterbringungskosten anzuzahlen. Wird der Pensionsplatz bis 14 Tage vor geplantem Antritt abgesagt, erfolgt die volle Rückgabe der Anzahlung, bei späteren Absagen behalten wir uns vor,  den vollen Betrag in Rechnung zu stellen.

    9. Falls ein Kunde seinen Urlaub verlängert oder der Abholtermin der Katze nicht eingehalten werden kann, muss der Kunde unsere Katzenpension umgehend informieren. Sollte 14 Tage nach Beendigung des vereinbarten Pensionsaufenthaltes Ihre Katze ohne Benachrichtigung nicht abgeholt worden sein, sind wir berechtigt, das Tier in einem Tierheim abzugeben. Anfallende Kosten trägt der Besitzer.
     

    10. Der Bringer des Tieres hat sich mit gültigem Personalausweis bzw Reisepass auszuweisen, die Nummer des Ausweises wird bei Anmeldung erfasst.
     

    Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Urlaub und garantieren unseren Gästen eine artgerechte und liebevolle Betreuung.


    Das Team der kleinen Katzenpension